Wohnumfeldverbessernde Maßnahme: Bis zu 4.180 € Zuschuss
Für bauliche Umbauten im Bad — etwa den Umbau der Badewanne zur ebenerdigen Dusche — zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Hier erfahren Sie, wer Anspruch hat, wie hoch der Zuschuss ausfällt und worauf Sie beim Antrag achten müssen.
Was ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist ein Zuschuss der Pflegekasse für bauliche, feste Umbauten in der Wohnung, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern beziehungsweise eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützen. Im Bad betrifft das typischerweise Umbauten wie den festen Umbau einer Badewanne zu einer ebenerdigen Dusche oder eine Türverbreiterung — also Maßnahmen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind.
Der Begriff klingt zunächst technisch, meint aber im Kern etwas sehr Praktisches: Alles, was fest verbaut wird und die Wohnung dauerhaft verändert, fällt in diese Kategorie — im Unterschied zu Hilfsmitteln, die lose aufgestellt oder angebracht werden und bei Bedarf auch wieder mitgenommen werden können. Diese Unterscheidung ist der Grund, warum für den einen Fall die Krankenkasse und für den anderen Fall die Pflegekasse zuständig ist.
Das ist etwas grundsätzlich anderes als ein loser Badewannenlift, der einfach in die Wanne gestellt wird: Der Lift gilt als Hilfsmittel und wird über die Krankenkasse finanziert, nicht über die Pflegekasse. Als Merksatz: Ein Lift oder Haltegriff ist ein Hilfsmittel von der Krankenkasse, ein fester Badumbau ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme von der Pflegekasse. Die ausführliche Abgrenzung zwischen beiden Wegen lesen Sie unter Badewannenlift und Pflegekasse: Wer zahlt was?
4.180 Euro pro Maßnahme
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Zuschuss der Pflegekasse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person — zuvor lag der Betrag bei 4.000 Euro. Der Zuschuss deckt die entstehenden Kosten bis zu diesem Höchstbetrag; darüber hinausgehende Kosten tragen Sie selbst. Wie hoch der tatsächliche Zuschuss im Einzelfall ausfällt, hängt von den konkreten Kosten des Umbaus und der Prüfung durch die Pflegekasse ab.
Wichtiger Hinweis zu Kostenübernahme & Zuschüssen
Die genannten Beträge, Fristen und Voraussetzungen entsprechen dem Stand unserer Recherche (Juli 2026) und können sich durch Gesetzesänderungen verschieben. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall ein Zuschuss möglich ist, entscheidet ausschließlich Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Klären Sie Ihren individuellen Anspruch bitte immer direkt mit Ihrer Kasse oder einer unabhängigen Pflegeberatung, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen.
Voraussetzungen: Pflegegrad & mehr
Voraussetzung für den Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad ab 1. Zusätzlich muss die Maßnahme dazu beitragen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherzustellen. Die Pflegekasse prüft den Antrag entsprechend im Einzelfall.
Liegt noch kein Pflegegrad vor, ist dieser zunächst bei der Pflegekasse zu beantragen, meist verbunden mit einer Begutachtung. Erst danach lässt sich ein Antrag auf die wohnumfeldverbessernde Maßnahme sinnvoll stellen, da der anerkannte Pflegegrad die formale Grundvoraussetzung dafür ist. Wer sich unsicher ist, ob überhaupt ein Pflegegrad vorliegt oder in Betracht kommt, sollte diese Frage direkt bei der Pflegekasse klären, bevor weitere Schritte geplant werden.
Antrag vor Baubeginn stellen
Ein entscheidender Punkt, der häufig übersehen wird: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt und von der Pflegekasse genehmigt werden. Wird der Umbau bereits begonnen oder sogar abgeschlossen, bevor die Genehmigung vorliegt, ist eine nachträgliche Kostenübernahme in der Regel nicht mehr möglich. Planen Sie also ausreichend Zeit für die Antragstellung und die Bearbeitung durch die Pflegekasse ein, bevor Sie einen Handwerksbetrieb beauftragen.
In der Praxis bedeutet das: Holen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag für den geplanten Umbau ein, reichen Sie diesen zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse ein und warten Sie die schriftliche Genehmigung ab, bevor die Handwerksarbeiten beginnen. Wer diese Reihenfolge vertauscht, riskiert, auf den vollen Kosten sitzen zu bleiben, selbst wenn die Maßnahme inhaltlich förderfähig gewesen wäre.
Typische Bad-Maßnahmen
Im Badezimmer zählen vor allem folgende Umbauten zu den klassischen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen: der feste Umbau einer Badewanne zu einer bodengleichen, ebenerdigen Dusche, die Verbreiterung von Türen für einen barrierefreien Zugang sowie fest im Mauerwerk verankerte Halte- und Stützgriffe. Eine ausführliche Kostenübersicht für den Umbau von der Wanne zur Dusche finden Sie unter Badewanne zur Dusche umbauen. Wer sich einen Gesamtüberblick über alle verfügbaren Förderwege für ein barrierefreies Bad verschaffen möchte, findet diesen unter Barrierefreies Bad: Alle Förderungen im Überblick.
Auch kleinere Maßnahmen wie das Entfernen von Türschwellen, die Verbreiterung eines Durchgangs zum Bad oder der Einbau eines höhenverstellbaren Waschbeckens können unter Umständen als Teil einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme anerkannt werden, wenn sie nachweislich der Pflegeerleichterung dienen. Ob eine konkrete Maßnahme förderfähig ist, prüft die Pflegekasse im Einzelfall — oft lohnt es sich, den gesamten geplanten Umbau in einem Antrag zu bündeln, statt mehrere kleine Einzelanträge zu stellen.
Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt
Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, etwa ein Ehepaar, das gemeinsam einen anerkannten Pflegegrad hat, lassen sich die Zuschüsse kombinieren. Bei zwei Personen wären das rechnerisch bis zu 8.360 Euro, bei vier Personen im selben Haushalt entsprechend gestaffelt bis zu 16.720 Euro. Die genaue Höhe und die Aufteilung im Einzelfall klärt die Pflegekasse bei der Antragstellung.
Diese Kombinationsmöglichkeit ist besonders relevant bei größeren Umbauten, die mehreren Haushaltsmitgliedern zugutekommen — etwa wenn ein barrierefreies Bad sowohl von einem pflegebedürftigen Elternteil als auch von einem ebenfalls pflegebedürftigen Partner genutzt wird. Da die Regelungen im Detail komplex sein können, lohnt sich hier ein frühzeitiges Gespräch mit der Pflegekasse, um die maximale Fördersumme korrekt zu ermitteln, bevor der Kostenvoranschlag eingeholt wird.
Wer über die wohnumfeldverbessernde Maßnahme hinaus noch weitere Fördermöglichkeiten prüfen möchte, etwa die KfW-Förderung für Barrierereduzierung, findet eine Gesamtübersicht mit sinnvoller Antragsreihenfolge unter Barrierefreies Bad: Alle Förderungen im Überblick. Und wer statt eines festen Umbaus doch eher einen Badewannenlift in Betracht zieht, findet den passenden Vergleich unter Elektrische Badewannenlifte im Vergleich.
Zuletzt aktualisiert am 26. Juli 2026
Redaktion Badewannenlift & Einstiegshilfe Info
Recherche & Vergleich, badewannenlift-einstiegshilfe.de
Wir werten Hersteller-Angaben, das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, unabhängige Testberichte und Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern aus und ordnen sie redaktionell ein. Wir sind keine Pflegefachkraft und ersetzen keine individuelle Beratung — bei persönlichen Entscheidungen sprechen Sie bitte zusätzlich mit Ihrer Pflegeberatung, Ihrem Sanitätshaus oder Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt.